Profiltiefe!
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Profiltiefe!
Stimmt es das die Profiltiefe nur in der Mitte vom Reifen 1,6mm tief sein muss?
Z.B. außen kann es weniger sein ohne das man Probleme mit der Polizei bekommt.
Z.B. außen kann es weniger sein ohne das man Probleme mit der Polizei bekommt.
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Stelle mir das grad vor: man gurkt mit völlig tiefergelegter Kiste (Marke:3er BMW, alle Reifer von sich gestreckt) durch die Gegend und versucht, dem völlig entgeisterten Polizisten klar zu machen, das auf den äusseren 1cm des Reifens noch 1,8mm sind, während aus dem inneren Teil schon der Draht rausschaut...na super.
Alter Schwede, aber nicht ernsthaft oder! Mit 1.6 Milimeter Profil solltest Du Dir aber schleunigst mal was überlegen, das ist ja verantwortungslos, egal ob legal oder nicht! Ich hab noch ein paar Reifen zum wegwerfen mit ca. 3-4 Mililmeter Profil - willst die haben?
Chris
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Hi Chris,
nur bei nasser Fahrbahn ist er verantwortungslos.
Ich kenne einige Gerichtsurteile, bei denen der Fahrer "Glück" hatte, dass die Reifen abgefahren waren. Wenn die Strasse trocken ist, ist der Slick besser.
Allerdings kommt dann noch die Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßiger Profiltiefe.
( Mein Onkel ist Unfallgutachter bei Gericht gewesen )
Allerdings muss man natürlich vom durchschnittlichen Niederschlag bei uns ausgehen, ich würde die Reifen auch nicht soweit runterfahren, allerdings sind 4 mm schon noch ausreichend.
Rainer
nur bei nasser Fahrbahn ist er verantwortungslos.
Ich kenne einige Gerichtsurteile, bei denen der Fahrer "Glück" hatte, dass die Reifen abgefahren waren. Wenn die Strasse trocken ist, ist der Slick besser.
Allerdings kommt dann noch die Ordnungswidrigkeit wegen nicht vorschriftsmäßiger Profiltiefe.
( Mein Onkel ist Unfallgutachter bei Gericht gewesen )
Allerdings muss man natürlich vom durchschnittlichen Niederschlag bei uns ausgehen, ich würde die Reifen auch nicht soweit runterfahren, allerdings sind 4 mm schon noch ausreichend.
Rainer
Kann Chris nur beipflichten. Selbst wenn 1,6 mm dem
Gesetz noch genüge tun (was ich bezweifle), dann aber wirklich nur dem Gesetz, ganz gewiß nicht mehr den Anforderungen einer nassen Straße. Also entweder nach den Winterreifen nicht mehr rauf oder falls schon drauf schleunigst runter damit. Selbst bei Glück vor Gericht - aber der damit verbundene Streß, wenn's erstmal geknallt hat, muß doch nicht sein :rolleyes: .
Gruß
Dietrich
Gesetz noch genüge tun (was ich bezweifle), dann aber wirklich nur dem Gesetz, ganz gewiß nicht mehr den Anforderungen einer nassen Straße. Also entweder nach den Winterreifen nicht mehr rauf oder falls schon drauf schleunigst runter damit. Selbst bei Glück vor Gericht - aber der damit verbundene Streß, wenn's erstmal geknallt hat, muß doch nicht sein :rolleyes: .
Gruß
Dietrich