K&N und Betriebserlaubniss

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Bandit
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K&N und Betriebserlaubniss

Beitrag von Bandit »

Mahlzeit,

habe gestern beim Zappen einen Bericht über Fahrzeugkontrollen der Polizei erwischt. Bei dieser Kontrolle wurde ein zugegebenermaßen ziemlich heruntergekommener Opel Kadett hochgenommen. Soweit so gut. Beim Öffnen der Motorhaube kam ein verchromtes Ansaugrohr mit offenem K&N - Luftfilter zum Vorschein, so wie er auch bei uns teilweise genutzt wird. Allerdings war der Anbau recht schlampig gemacht, klapperte lose herum und war so plaziert, daß er die heisseste Luft des ganzen Motorraumes ansaugte und somit eh seiner eigentlichen Vorteile und Funktionen beraubt war. Der kontrollierende Polizist war wohl ein sehr versierter Autoschrauber und kannte sich offenbar sehr gut mit Fahrzeugtechnik aus.

Die Aussage der Rennleitung zum Filter war, daß aufgrund dieses Teils die Betriebserlaubniss erloschen sei, drei Punkte in Flensburg folgen sowie eine Anzeige mit Bussgeld. Man abgesehen vom losen Einbau war der eigentliche Grund: keine Eintragung des Filter mit Rohr im Schein durch TÜV-Abnahme!?

Jetzt stellt sich mir (unwissenderweise) die berechtigte Frage, ob das bei uns dann auch so ist wenn wir z.b. das K&N FIPK GenII einbauen. Habe noch nie davon gehört und mich auch ehrlich gesagt noch nie damit beschäftigt.

Erlischt dadurch die Betriebserlaubniss??? Muss man einen anderen , nicht serienmäßigen Luftfilter eintragen lassen und wenn ja warum? Bei Änderungen am Fahrwerk, Bremsen , Verbreiterungen, Reifen etc kann ich sowas noch nachvollziehen da es hier auch um die Fahrzeugsicherheit geht ... aber beim Luftfilter??

Bitte um sachdienliche Hinweise
Taucht hin und wieder mal auf ....
KITT
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Beitrag von KITT »

theoretisch muss ja jede veraenderung eingetragen werden.
soviel ich weiss ist so ein K&N luftfilter eine leistungssteigerung, welche vom TUEV abgenommen werden muss. haengt auch mit dem laerm zusammen, wie laut ist das ansauggeraeusch etc.!

KITT
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Formula
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alsoooo

Beitrag von Formula »

da bin ich auch erst mal etwas überfragt. andererseits ist der fipk in dem sinne eigentlich kein offener lufi, da er ja gut abgeschottet in seiner "kiste" ist und weder kleine kinder, noch smarts ansaugen kann. zudem hält sich das ansauggeräusch ja in grenzen und eine leistungssteigerung .... naja, das bisschen ;) da wirbt shell mit ihrem v-power mit mehr leistungssteigerung!!! und was ist: die dürfen das zeug nach wie vor verkaufen...die diskussion hatten wir aber schon mal. eigentlich müsste jeder, der ne borla drunter hat oder nen anderen als den originalauspuff, den ebenfalls eintragen lasen.... mal hand aufs herz: wer hat das gemacht??? ich bin schon mit dem lufi durch den tüv gekommen und bisher hat sich noch niemand darüber ausgelassen, ob der verboten ist oder nicht. nächstes blödsinniges beispiel:

für den audi tt gibt es einen fipk mit abe, für einen s3 mit exakt der gleichen maschine gibt es nur den fipk .... ohne abe... auch irgendwie hirnrissig, oder?


da mache ich mir keine gedanken darüber: es ist ein teil, welches speziell auf den wagen abgestimmt wurde: im einbau und in der leistung. wenn da selber was diletantisch rumgebastelt wurde, würde ich einsehen, dass es die grenze der legalität überschritten hat, da es keine brauchbaren auswertungen hinsichtlich leistungssteigerungen oder geräuschentwicklung gibt. das ist beim speziellen fipk für den f-body meines erachtens anders. wo sollen wir die grenze ziehen???

grüßle formula
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-=CandyMan=-
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Beitrag von -=CandyMan=- »

hmm, also ich hab mir auch schon Gedanken drüber gemacht. Mir kommt nur immer wieder das in den Kopf....was ist wenn hier mal jemand aus der Rennleitung rumliest, ich meine so diskret sind wir hier auch nicht. z.B. Wohnort, Modell, Bilder teilweise sogar mit Kennzeichen und Vornamen benutzen wir auch öfters. Also ist es nicht schwer für einen Halbprofi rauszufinfen wer du bist, wo du wohnst und dich dann einfach abchecken. Dennkt euch mal wieviel gewinn die damit machen würden, wenn sie uns alle anhalten. Außerdem, ist es nicht so, dass uns bei Unfall dann keine Versicherung was zahlt wenn die Sachen nicht eingetragen sind?
greetz
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F-Bandit
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Beitrag von F-Bandit »

Mir fallen prompt zwei von der Rennleitung ein, die hier rumlesen ;)

Marcel
-=CandyMan=-
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Beitrag von -=CandyMan=- »

@F-Bandit,

die meinte ich auch nicht und die lesen nicht hier rum sondern mit. ;)
greetz
~Candy
KITT
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Beitrag von KITT »

ist schon sehr delikat irgendwie!!
es gibt da bestimmt auch eine art "ermessensspielraum" bei der polizei, was die strafe angeht!
es kann ja auch passieren dass man nur muendlich verwarnt wird und den wagen mit originalem luftfilter vorfahren muss!
so oder so, man sollte schon versuchen sich sowas eintragen zu lassen!!

KITT
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V2-didi
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Beitrag von V2-didi »

Den Bericht habe ich auch gesehen und war echt geschockt 8o
Also Leute bei euch geht´s ja richtig ab, Stillegung wegen einem Luftfilter???
Ich sehe ja ein das es eine Veränderung ist, aber ob die Straßenverkehrstauglichkeit darunter leidet bezweifle ich doch sehr :(
Ich warte nur darauf das bei uns dieser Terror auch losgeht ;(
Lg didi, der seinen K&N im Originalen Lufi-Gehäuse versteckt :]
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chief10
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Beitrag von chief10 »

Ist bei uns in der Gegend auch passiert.
Angeblich wegen offenen Filter ( so stands in der Zeitung ), der bei dem 1600ter kadett, die Leistung so steigerte, dass er die Betriebserlaubnis verlor.

Hab ich bei meinem V6-Vogerl mit einem solchen Filter dann vielleicht 356 PS? - ich mein, wenn's bei dem Kadilett so proppt!

Rainer :D
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spike1179
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Beitrag von spike1179 »

das ist ne unangemessene Strafe, laut meinem Dad. Er sagte dass er damals keinerlei Interesse an so nem kleinkarierten Quatsch hatte. Ich wär gegen die Punkte angegangen, Rechtschutz einschalten und gut.
Wenn sein Ansaugrohr lose war , o.k., aber ansonsten...

Es geht eigentlich nur um das Ansauggeräusch. Beispiel: ich hatte damals auf meinem Golf 3 VR6 das offene 56i Kit. Im Golf 3 ist normalerweise der 2,8l(ausser Syncro) . Dafür gabs keine ABE. Für den Corrado mit dem 2,9ér gabs eine ABE...
So ein Schwachsinn. Hatte einfach die Corrado ABE immer vorgelegt und hatte nie Ärger. Dat is nun mal deutsche Bürokratie! X(
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Old-Chevi
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Beitrag von Old-Chevi »

Ich hab den Bericht auch gesehen,
die haben dort in Berlin gleich an der Ausfahrt vom Automarkt viele kontrolliert.
Ich finde die vorgehensweise auch sehr überzogen, zumal der neue Besitzer ja Belegen konnte das er den Wagen gerade erst gekauft hatte, und somit hätte der Beamte Ihm schon die möglichkeit einräumen müssen das er den Luftfilter in den nächsten Tagen richten kann.
Ich glaub die Beamten wollten wegen dem Fernsehteam extra cool rüberkommen!
Aber es gibt inzwischen in vielen Großstädten solche geschulten Technik-Komandos die sich an jedem Detail aufhängen.
O. C.

(Es muß ein Ami sein, bis zur Holzkiste)
:D Lebe Fürstlich sonst tun's die Erben :
spike1179
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Beitrag von spike1179 »

wegen Luffi und lautem Auspuff Punkte? Also hier bekommt man lediglich erst mal ne Mängelkarte. :eek2:
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Formula
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mal ne fräge

Beitrag von Formula »

fällt mir gerade so ein: wenn der k&n filter angeblich die grenze der legaltät überschreitet, da leistungssteigerung....... wie schaut es beim umrüsten auf ramair aus???? man bedenke: 96er gab es mit und ohne ramair. man kann den wagen nachrüsten und keine sau weiss, ob es ein original oder custom ist! die leistungssteigerung wird mit rund 30hp angegeben.... das würde bedeuten: ein fipk ist unzulässig wegen angeblich nicht einmal 20 ps leistungsteigerung aber ein umbau auf ramair mit einem plus von 30 ps würde durchgehen, da der wagen ja so ausgeliefert worden sein könnte und ausser im optioncode (wenn überhaupt) kein vermerk auf ramair verzeichnet ist.....


mal darüber nachdenken.... (bauen wir jetzt alle auf ramair um????? :quiet: )


grüßle formula
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stefanHH
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Beitrag von stefanHH »

das Problem bei der Sache war das ROhr, dafür muss eine Betriebserlaubnis vorliegen oder der Tüv prüft das.
Bei den Filtereinsätzen wie sie hier benutzt werden, ist keine Eintragung notwendig....

gruss
stefan
:fest:
AutomaticTransmission
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Beitrag von AutomaticTransmission »

Heiko: Orginal RamAir darf nachgerüstet werden, weil dafür eine ABE vorliegt. Und zwar beim KBA, da gibt es für jedes Fahrzeug eine ABE, in der alles drinsteht, was so sein darf. Für das FIPK gibt es keine ABE, daher verboten, auch wenn der Effekt im Endeefekt gleich oder sogar niedriger ist. Ein Beispiel: Beim Porsche 911 3.2 darf z.B. auch ohne Eintragung die Spoilerlippe vorne und die Walflosse hinten montiert werden, aber nur, wenn diese die Abrisskante ohne Leitwerk hat (das Leitwerk ist teil der Turboverspoilerung). Das ist Deutschland.

Aber diese Technik-geschulten Kommandos stehen vor einem V8 Motorraum auch erstmal wie der Ochs vorm Berge (klar, ist ja auch ein Bulle und ein mächtiger Motorblock ;)).

Mit nicht eingetragenem Auspuff und nicht eingetragenem Luftansaufgsystem (offen) erlischt so oder so die Betriebserlaubnis, auch wenn einige nur eine Mängelkarte ausgeben. Das ist aber reine Freundlichkeit der Beamten, die den jungen Leuten (oho, da gehör ja auch ich zu :D) ihren Spass lassen wollen. Bei uns geht die Polizei einen Schritt weiter, bei uns gibt es zunächst ein schwarzes Büchlein, das ist quasi die kostenfreie Mängelkarte. Da darf zwei oder drei Mal drin auftauchen, danach werdne aber alle Register gezogen, dann kommt die Stillegung schneller, als man denkt. Aber die sind hier schon wahnsinnig tolerant. Ein Bekannter hatte Unterbodenbeleuchtung und nicht eingetragenen Heckspoiler, stand trotzdem nur im Buch, der Glückspilz, 70Km weiter südlich (Vindex-County ;)) wäre das sofort eine Stilllegung gewesen.
I´ll be back!
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thedoc
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Beitrag von thedoc »

Dann bin ich wohl ein schlimmer Verbrecher ! :D
mein Motor beim 77er T/A hat nur die Offene Hutze
um an frische Luft zu kommen. Am Kasten sind keine
weiteren Öffnungen oder Rohre dran.
Dann werd ich wohl den Shaker zumachen und der
Maschine erklären das sie ab sofort ohne Sauerstoff
ihren Dienst verrichtet X( X(

In was für einem bekloppten Land leben wir eigendlich
in dem serienfremde KFZ-Luftansaugfilter so ein
gravierendes Problem darstellen ?? :evil: :evil:


Rick
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Danix
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Beitrag von Danix »

Hmmm,

also ich habe ne nachgerüstete RAMAIR. Und da hat bis heute noch keiner was gesagt. Ich denke mal, für alle die einen FIPK II Dings haben sollte es kein Problem sein!

Soweit ich das gesehen habe, sehen die Dinger vom Kunststoff her aus, wie der rest im Wagen auch. Einen Firebird kennen die meisten sowieso nicht!
Und außerdem ist es kein billiges ChromeRohr das im Motorraum rumlümmelt!

Ich habe so vieeeeel zeugs an meinem Wagen und nicht mal die TÜV Hauptstelle frägt mich wegen irgendwas!?

Außer auf die Federn! Und das NUR, weil die ROT sind!

Also, solange alles am Wagen optisch passend zur Serie ausieht, sollten keine probleme auftreten!

Danix
orson
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Beitrag von orson »

was keiner weiss macht keinen heiss.
der fipk 2 muss eingetragen werden,nur ist das mit einer lärm und leistungsmessung verbunden die ordentlich kostet.
gott sei dank wissen die grünen zu wenig über ami autos um einen umbau zu entdecken.alles was orginal aussieht geht meistens durch.
S1 Jens
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Beitrag von S1 Jens »

Moin allerseits,
zu dem K&N kann ich nur sagen : muß Eingetragen werden, da Geräusch- u. Leistungswerte sich ändern.
Habt ihr euch mal um so banale Dinge wie Bremsbeläge usw. Gedanken gemacht. Ich kann mir nicht vorstellen das meine Carbondingens auch nur ansatzweise eine ABE haben.
Auch bei erloschener ABE muß die Versicherung zahlen; kann sich aber ein Teil wieder vom Versicheungsnehmer zurückholen.
Aber selbst wenn es jemanden gelingt die wildesten Auspuffanlagen, Luftfilter usw. eintragenzulassen, ist die Eintragung nicht viel wert, sollte man auf einen Polizisten stoßen der ein wenig Ahnung hat. Der zweifelt schnurrstracks die Eintragung an, beschlagnahmd die Möhre, ab zum nächsten TÜV- Sachverständigen, neue Messung (natürlich auf unsere Kosten) und wenn die etwas zu beanstanden haben (und das werden die), Austragung der schönen Sachen, auf kosten ihr wisst schon wer.....!
Anschließend das Punktespiel in Flensburg, Bußgeld, Wiedervorführung usw. Darüber sind sich viele glaube ich nicht im klaren. Wir können nur froh über das mangelde Wissen der Rennleitung sein. Aber ich bin der Meinung, die machen ihren Job und es sind genug Idioten aller Fabrikate unterwegs, die es vielleicht nicht besser verdient haben. Ich erinnere nur an die Streetnats dieses Jahr in Hamburg, wo irgenwer mit seiner Corvette etwas überfordert war und das Teil auf einer Kreuzung zerlegt hat. Unsere Grün/Weißen machen hier kein Streß, wenn man halbwegs vernünftig fährt.
Gruß Jens
FirebirdLady
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Beitrag von FirebirdLady »

naja dumm sind sie schon ein wenig die von der rennleitung,... da kann ich meinen vorrednern nur recht geben:


Polizist: im zulassungsschein steht 215/60/R15, auf Ihrem wagen befinden sich 245/50/ZR16.

Ich: ??? was??? das ist mir noch nie aufgefalle,... das sind doch originale felgen, da steht doch pontiac drauf und in der bedienungsanleitung hat das auto auch die dinger drauf,...aber sie denken doch jetzt nicht wirklich dass ich mir deswegen jetzt irgendwelche billigen nachbaufelgen kaufe nur damit die dimension mit dem zulassungsschein übereinstimmt?!?

Er: na passt schon stimmt die sind original, das sieht man.


lol hab mir da nur wenige tage zuvor die formula felgen motiert :tot:

GEKAUFT!!! Pontiac Firebird TransAm GTA 1989 "Hell's Bastard"
VERKAUFT!!! Pontiac Firebird 1992 "Red Angel"

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