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Ausnahmegenehmigung für fehlende Leuchtweitenregulierung?

Verfasst: 28.09.2010, 17:01
von GM LS-X
Hat jemand so was bei seinem 3rd Gen bekommen? Möglich ist es laut TÜV. Aber ob es die für den Firebird gab ist eine andere Frage.

Verfasst: 28.09.2010, 17:39
von Markus13
Die LWR ist ja eh erst bei Fahrzeugen mit Erstzulassung ab 01.01.1990 Pflicht. Für viele 3rd Gens schonmal kein Problem. Für alle anderen gibts ne Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsstelle. Kostet ca 50 €.

Ausnahmegenehmigung LWR

Verfasst: 28.09.2010, 18:05
von Silver-Bird
Hallo,

Ja habe so eine von meinem Vorbesitzer mitbekommen.
Die ist aber Fahrzeugbezogen und geht nur auf den jeweiligen Erwerber über...

Bei Interesse kopiere ich sie und schick sie Dir! Kann sie nur nicht einscannen, dazu fehlen mir die Geräte...

MfG
Gerald

Verfasst: 28.09.2010, 18:34
von PontiacV8
...bei mir im Brief steht auch:

*Scheinwerfer-Höheneinstellvorrichtung nicht vorhanden*

...erst die späteren 91er Modelle und dann natürlich der überwiegende Teil der 92er haben dann dieses Stück mistiger Baukunst beim Import erhalten...;)

...mein 97er Cadillac hat dergleichen gar nichts...auch nichts eingetragen...;)
(aber der Wagen hat auch einen automatischen Niveauausgleich...;) )

Grüssle, Heiner 8)