Verfasst: 21.12.2009, 11:42
Warum sollte die Xenon-umrüstung illegal sein. Wenn eine Leichtweitenregulierung(nicht steuerung) und eine Scheinwerferreinigungsanlage installiert ist sollte das doch eigentlich eintragungsfähig sein. Notfalls muss halt ne einzelabnahme her.
Der mit der linse vorne. Ist der bei diesen Umbausätzen nicht dabei. Das hab ich eigentlich als vorraussetzung gesehen, dass man nen komplattsatz mit linsenscheinwerfer, scheinwerferreinigungsanlage und leuchtweitenregulierung einbaut. Und da kam dann meine Frage, was ist daran illegal. Selbst ohne ABE und Bauartgenehmigung kann man doch immernoch in ner Einzelabnahme Etwa-Wirkung nachweisen und eingetragen bekommen. Vorraussetzung ist natürlich, dass alles notwendige verbaut wurde.
Der mit der linse vorne. Ist der bei diesen Umbausätzen nicht dabei. Das hab ich eigentlich als vorraussetzung gesehen, dass man nen komplattsatz mit linsenscheinwerfer, scheinwerferreinigungsanlage und leuchtweitenregulierung einbaut. Und da kam dann meine Frage, was ist daran illegal. Selbst ohne ABE und Bauartgenehmigung kann man doch immernoch in ner Einzelabnahme Etwa-Wirkung nachweisen und eingetragen bekommen. Vorraussetzung ist natürlich, dass alles notwendige verbaut wurde.