Zulassung >7jahre - tüv o. baurat

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Michael L.
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Zulassung >7jahre - tüv o. baurat

Beitrag von Michael L. »

hallo @ all,

da ich nun einige male darauf angesprochen wurde, hier mal kurz eine info zur neuen Zulassungsverordnung:



VOR dem 1.märz war es so, dass man nach 18 monaten ab der abmeldung zum baurat musste. das lag daran, dass nach 18 monaten die Betriebserlaubnis erlosch.

seit dem 1.märz gibt es diese regelung nicht mehr - sie entfällt...
d.h.: man braucht für eine zulassung nicht mehr zum baurat - vorraussetzung dafür ist aber der besitz eines datenblattes des fahrzeugs (dafür eignet sich auch der ALTE brief, jedoch nicht der neue!! ).

die daten deines autos bleiben bis zu 7 jahren in Flensburg "im rechner".dannach werden sie gelöscht.
ist das geschehen, brauchst du für eine zulassung ein sogenanntes Datenblatt deines fahrzeuges. dieses stellt dir der tüv nach einer vollabnahme aus.
hat man aber noch seinen alten fahrzeugbrief, so kann man diesen als datenblatt nutzen und braucht NICHT zur vollabnahme - braucht also nur normal tüv.

hoffe ich konnte weiter helfen

mfg
Michael L.
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