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Verfasst: 10.06.2006, 10:10
von jeffbee
Hi!

Bei meinem 3rd gen Formula ist eingetragen:

Seitl. Rückstr.H.Rot

Damit ist doch gemeint das sie nur reflektieren dürfen, oder?

Hat das noch jemand eingetragen? Ich würde die hinteren Seitenmakierungsleuchten auch gerne leuchtend haben.

Und ich habe auch noch: Zusätzl. integr.Rückstr.H.Rot. eingetragen.

Als ich aber letztens mit meinem Alltagsauto hinter meinem Firebird geparkt habe, mit licht an, fiel mir auf das in den Orginal Rückleuchtchen vier lange reflektierende Streifen sind.
Wofür dann die Zusätzlichen Teile??

Danke und gruß
Dennis

Verfasst: 10.06.2006, 10:15
von PontiacV8
....aufgrund nicht vorhandener "E"-Prüfzeichen an den originalen Reflektoren/Rückstrahlern schreibt der Gesetzgeber zusätzliche Strahler mit "E"-Zeichen vor.....darum.....! :D

Grüssle, Heiner 8)

Verfasst: 10.06.2006, 10:53
von MC77
Hm? Dachte immer, die Dinger müssten lediglich eine Mindestgröße haben (Länge, Breite, Gesamtfläche) und die Pontiac-Dinger wären nicht hoch genug.

Bei mir sind jedenfalls keine zusätzlichen eingetragen oder montiert, aber die Camaro-Reflektoren sind ja auch hoch genug.

Verfasst: 10.06.2006, 14:20
von MC77
Schon klar, dass die Reflektoren "abfallen"
Da aber merkwürdigerweise die zusätzlich montierten meines Wissens ebenfalls eingetragen werden, müsste der Eintrag ja bei mir mit abgefallen sein...

Rückstrahler strahlen zurück - deshalb dürfen sie noch lange nicht leuchten. Der Eintrag dafür lautet "seitl. Begr.L. hi. rot" oder so was in der Art.

------------------

Apropos Eintragungen: ich weiß nicht mehr, in welchem meiner drei Foren ich darüber gestürzt bin, aber irgendwer meinte, dass der Eintrag einer "in-etwa-Wirkung" gewisse Interpretationsspielräume zulasse.

Was kann man denn in "Etwa-Wirkung für Blink-, Schluß- Brems- u. Kennzeichenleuchten, Nebelscheinwerfer u. Verglasung d. Sichtkontrolle d. a. a. Sachverst. Festgestellt" alles reininterpretieren, was eben nur "in etwa" so funktioniert wie in Deutschland üblich?
Namentlich geht es mir um:
- vordere Begrenzungsleuchten gelb
- seitliche Begrenzungsleuchten vorne gelb mit Zusatzblinkerfunktion
- hintere seitliche Begrenzungsleuchten rot, in Rückleuchteneinheit integriert

Dran ist und bleibt eh alles davon, aber bei was davon kann man bei einer AVK möglicherweise auf diesen Eintrag berufen?

Mirko

Verfasst: 11.06.2006, 00:36
von Old-Chevi
Das ist eine weit bekannte Frage und auch sehr Interessant die Antwort.

Was einmal vom Tüv abgesegnet und eingetragen ist, kann auch so betrieben werden !!
Das Schließt aber "nicht" aus, das ein übereifriger Beamter eine nochmalige Prüfung anordnen kann !
(also wie immer > dem wohlwollen derer ausgeliefert)

Interessanter wird es im Schadensfall, wenn der Unfallgegner behauptet "Er konnte die komische Beleuchtung nicht eindeutig zuordnen" oder "das Abbiegen / Fahrtrichtungsänderung konnte ich wegen der merkwürdigen Beleuchtung nicht erkennen",
> dann ist man der gelackmeierte !

Und die Gerichte geben dem Recht, das ein deutscher sich nicht mit Ausländischen Beleuchtungen auskennen muß. (klingt bescheuert ist aber so, meist dann 50 / 50 %)
Da gab es schon viele Urteile dazu.

Verfasst: 11.06.2006, 11:44
von PontiacV8
....auch wenn das ganze Thema nun ein wenig Off-Topic gerät, nur noch kurz folgendes:



@Ecko:

....da hast Du aber wenige Briefe gesehen...;)

...in sämtlichen Briefen von US-Fahrzeugen, welche mir vorlagen, stand eigentlich fast durchgehend: "2 zusätzl. Rückstrahler".....;)


...und zu den gelben Begrenzungsleuchten (oder eben auch "Standlichter" im Volksmund genannt, denn der Begriff "Begrenzungsleuchte" ist in der StVZO klar definiert und bezieht sich nur auf die vorderen "Standleuchten") hier ein Beispiel anhand des ehemaligen 1976er Cadillac Eldorado Cabrios meines Onkels (EZ in Deutschland: 07.11.1975 und offiziell über einen grossen GM-Händler in Süddeutschland als Neuwagen verkauft und zugelassen):

Ausn. v.: *....usw. usw....* Glühlampen d. Seitenmarkierungsl. o. Bauartgenehm. * Seitenmarkierungsl. v.u.h. * Zwei zusätzl. Rückstrahler * Begrenzungsleuchten Gelb * Fahrrichtunganz. h. Rot * Kontroll Warnblinkanl. Grün * Abgasverhalt. nicht geprüft * H. amtl. Kennz. klappb.* .... usw. usw.... * ist gem. § 70 StVZO d.S.f.I. Bremen v. 9.9.75-Az.: 322 (123-03-30/9) genehm. worden.***

...also, möglich war es wohl schon, zulässig und das völlig legal.....!!! :D


...leider habe ich keine Briefkopie meines damals Anfang 1979 als Neuwagen in D. zugelassenen 1979er TA/SE mehr, aber ich meine mich zu erinnern, das auch dort viele "lustige" Sachen bezüglich der Beleuchtung und Abgasverhalten drinstanden....und, nebenbei erwähnt, eine volle und als Auspuffanlage geltende, reguläre Eintragung von Sidepipes...:D

...aber, wie gesagt, solche Eintragungen bzw. Zulassungen liegen ja auch schon mehr als 25 Jahre zurück...und andere Gesetze und -änderungen kamen mittlerweile hinzu... ;)

...trotzdem bezweifel ich, das dieses einem im Falle eines Verkehrsunfalles zum Nachteil ausgelegt werden darf und kann, zumal ich daran denke, das selbst ein großer Hersteller wie Mercedes für die, ich meine irgendwann 60er-Jahre Heckflossen-Klasse, für den deutschen Markt das Fahrzeug mit roten Blinkern/Heckleuchten herausbrachte....
...da müsste man dann schon einen guten Anwalt haben, der sich in Sachen Zulassung, Kfz, Strassenverker usw. auskennt....

Grüssle, Heiner 8)

Verfasst: 11.06.2006, 12:08
von Fierotom
Also ich habe noch bei keinem Brief gesehen dass die Euro-Rückstrahler hinten eingetragen wurden


Heiner hats schon gesagt..... bei meinem 92er EU-Firebird waren die "zwei zusätzlichen Rückstrahler"
auch eingetragen!

Bei meinem "EU" Fiero (okay, gab es eigentlich nicht aber wurde von Auto Becker damals so verkauft) waren die Rückstrahler
auch eingetragen und noch ein lustiger Eintrag:

Schmutzfänger hinten und Kotflügelverbreiterung vorne sind Bestandteile der Radabdeckung!
Es waren halt vorne so Gummilappen angebracht.....

Verfasst: 12.06.2006, 22:52
von kaefergarage.de
Ich tipp einfach in Teilen meinen Schein ab - meiner hat schon zwei Seiten und das bei serienmaessigem Aufbau:

Zu Roten Rueckstrahlern:
'...PAR53(4)ZWEI ZUSAETZL.BAUARTGEN.RUECKSTRAHL...'

dann gehts weiter mit 'In etwa Wirkung'
'...SICHERH.GURTE U.SCHEIB.A.SICHERHEITSGLAS IN ETWA WIRKUNG.AUSN.GEN.GEM.PAR40STVZO ERFORDERL...'

Zu den Rueckleuchten:
'...SCHLUSS-,BREMS-,BEGRENZL-,RUECKFAHRSCHEINW.O.ABG.U.KENNZ...'

Zu den Sidemarkern und Birnen:
'...PAR22A(1)GLUEHLAMPEN O.ABG.PAR51A(3)I.V.M.PAR22A SEITENRUECKSTRAHL.VO.GELB HI.ROT U.O.ABG...'

[EDIT]
und ich hab die witzigen Schmutzfaenger vorne und den Spoiler hinten (Serie !) eingetragen:
FZ.M.HECKSPOILER U.ZUSAETZL.RADABDECKUNGEN.M.KATALYSATOR.BETR.DARF NUR BLEIFREI ERFOLG.ABGASVERH.ENTSPR.ANFORDER.D.49STAATEN.... blablabla.

So sehen die Schmutzfaenger vorne und hinten dann aus *lol*
Bild Bild

[EDIT2]
Scheiss Browser.... Ersetze wilde Zeichen durch PAR (Paragraph)

Verfasst: 22.02.2007, 14:50
von 91`GTA
Ich kann mir auch nicht vorstellen das man eine 50/50 mitschukd kriegt bei eingetragenen roten blinkern eckoman. Wie Heiner schon sagt hatten damals sogar europäische autos rote blinker und bis 1998 haben auch alle amis ziemlich problemlos rote blinker eingetragen bekommen.

Da es ja ein auffahrunfall währe wenn jemand meine blinker nicht erkannt hätte- liegt die schuld eigentlich immer bei den aufgefahrenden. Das man sich raus reden kann mit- ich wusste nicht das er blinkt...tja dann musss er sein sicherheitsabstand einhalten- so argumentieren die gerichte da eher.

Da die roten blinker ja eingetragen sind ist das auto ja so für den D Strassenverkehr zugelassen und i.o. Wie es allerdings bei einem unfall aussieht wenn die teile nicht eingetragen sind weiss ich nicht?

Gruss,

Andy