Wir haben ein Mailadresse für euch an die ihr Bilder schicken könnt die ihr gerne mal als Pic of the Week / Day sehen möchtet. Ihr könnt euch auch bestimmte Tage reservieren lassen, wenn ihr irgendwen zum Geburtstag o.Ä. überraschen wollt. Reserviert aber bitte nicht unmotiviert irgend einen Tag, sonst blockiert ihr evtl. einen Geburtstagswunsch.
Wenn ihr keinen bestimmten Tag haben wollt, dann kommt das Bild halt in einen Pool und erscheint irgendwann.
Ein paar Anforderungen haben wir aber an die Bilder:
1. Die Bilder sollten von euch „geschossen“ worden sein und ein US-Car oder Details von US-Cars zeigen.
2. Die Bilder sollten nicht völlig mistig aussehen, schließlich muss sie jeder Besucher der Seite „ertragen“.
3. Keine „nackten Tatsachen“.
4. Keine „Grußbotschaften“ oder Geburtstagsglückwünsche auf dem Bild.
5. Die Dateigröße sollte 1MB nicht überschreiten und im Querformat aufgenommen sein. Das Bild formatieren wir dann schon auf ein für die Seite geeignetes Maß.
Ich hoffe ihr habt Verständnis dafür, dass wir die Entscheidung treffen ob ein Bild als POTW/D genommen wird oder nicht.
Schicken könnt ihr eure Bilder an: jj (at) dr-mustang.com
Schreibt in die Mail bitte euren Usernamen mit rein und Angaben zum Bild (wann/wo aufgenommen und ob es einen speziellen Anlass gibt.
Wir werden versuchen allen Wünschen weitgehend gerecht zu werden.
Ich bitte schon mal um Entschuldigung, falls ein Wunsch nicht erfüllt wird oder etwas in die Hose geht.
Und nun unvermeidbar was rechtliches dazu:
Mit der Einsendung der Bilder erklärt ihr euch mit der Veröffentlichung als POTW/D auf banditonline einverstanden und sicherst zu Urheber des Bildes zu sein oder das Recht zu haben uns das Bild zur Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Persönlichkeitsrechte:
Ihr habt ja auch mitbekommen, dass es hier schon Diskussionen wegen unkenntlich gemachter Personen auf den Bildern gab. Hier möchte ich das Thema mal etwas erläutern um ein wenig Klarheit (oder auch Verwirrung) zu schaffen.
Das Recht am eigenen Bild wird (wie in Deutschland üblich) in mehreren Gesetzen geregelt. An erster Stelle sei das „Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie“ oder auch kurz „Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)“.
Dieses besagt in den §§ 22 und 23:
§ 22 KUG
„Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, dass er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten.
Was können wir für uns daraus ableiten? Im Grunde ist es recht Einfach. Da die meisten Bilder auf Meetings geschossen werden können Personen die zufällig auf dem Bild erkennbar sind als „Beiwerk“ angesehen werden und das Bild kann ohne Zustimmung veröffentlicht werden. Man kommt dabei aber schnell in „interpretierbare“ Bereiche zum Beispiel wenn man ein Fahrzeug formatfüllend zeigt bei der der Fahrer erkennbar ist.23 KUG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
• (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Argumentieren könnte man hier wiederum, dass der Fahrer sich auf ein Meeting begeben hat und dort sogar Eintritt zahlte um sich und das Fahrzeug der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Aber wie fast alles im deutschen Recht ist das halt nicht so einfach und verschieden auslegbar, so dass man eigentlich nur auf der sicheren Seite ist wenn man keine Personen zeigt, oder nur mit deren Einwilligung. Wenn eine(r) von euch nen Pic von seinem Auto mit sich selbst am Steuer zur Verfügung stellt und öffentlich macht dann ist alles klar.
Letztendlich muss man dem Thema mit Fingespitzengefühl begegnen, da man schlecht ganz eindeutige Regeln festlegen kann. Im Zweifel werden wir aber immer den sicheren Weg gehen.
Wer sich mit dem Thema näher auseinandersetzen will, dem seien diese Seiten empfohlen:
http://www.law-blog.de/category/fotorecht/
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild
Zum Abschluss: Wenn wir zukünftig auf Bildern Personen weg retouschieren, so hat dies in erster Linie ästhetische Gründe. Ich finde es sieht einfach blöd aus, wenn man ein Bild von einem Auto zeigt, auf dem noch Meetingbesucher zu sehen sind. Schliesslich will man ja das Auto sehen und nicht Oma Lisl, die mit ihrem Rehpinscher daneben steht.
Einige Bilder habe ich ja schon per Mail bekommen.
mfg
jj