Xenon-Licht zum Nachrüsten ???

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KR-Fan
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Xenon-Licht zum Nachrüsten ???

Beitrag von KR-Fan »

Habe bei e-bay verschiedene Xenon-Nachrüst-Sätze für um die 100 Euro gesehen. Allerdings weiß ich, daß Fahrzeuge mit Xenon-Lampen eine automatische Niveauregulierung und eine Scheinwerferwaschanlage haben müssen ! Hat jemand schonmal Erfahrungen mit solchen Nachrüstanlagen gemacht oder vielleicht sogar eine an seinem Wagen verbaut ? Was ist davon zu halten ? TÜV kann man damit dann wohl vergessen, oder ??
Gruß Jan



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Roadrunner
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Beitrag von Roadrunner »

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Beitrag von KR-Fan »

Ok. Somit hat sich das erledigt. Vielen Dank !
Gruß Jan



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machtin68
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Beitrag von machtin68 »

und wie immer bei solchen sachen muß ich hier mal wieder meinen senf dazu geben.
die ebay -seite ist zwar sehr interessant, aber nicht vollständig.....
die beschriebene zulassung nur für halogenlampen in den reflektoren ist schon seit ca. 2 jahren durch eu-recht aufgehoben. grund u.a.: sonderzulassung des toyota-lexus mit led leuchtmitte als hauptscheinwerfer..... ect.
wichtig ist nur noch, das das leuchtmittel selber eine bestimmte leuchtstärke (früher ansi.l jetzt candela cd ) nicht übertrifft.
für uns einfacher zu merken vorne max. 65 w, bremse und blinker max. 21 w und alles andere max. 5 w.

diese zulassung ist nur noch eine art baumusterzulassung, nicht mehr und nicht weniger, die lampen haben eine eigene, unabhängig vom reflektor.


habe hier mind. 3 copy von org. dekra und auch tüv-gutachten und rundschreiben, in denen so ca. das gleiche steht.
wichtig ist der folgende abschnitt:

Tüh (HA4) Vertreiler C Zeichen K 22-96 " Tüv sw HA.Kr.

""""was auch immer diese zeichen bedeuten, sie sind aus der hauspost des TÜV """"


zitat: ( betriftt genannten §50)

nach rechtlicher prüfung wurde festgestell, das in der bisher vom kba erteilten abg für xenon - scheinwerfer die besonderen anforderungen ( lwr und sra) nicht aufgeführt sind und folglich nicht gefordert werden können....
..... einen nachrüstung mit lwr und sra ist zu empfehlen .... ( mein arzt empfiehlt mir auch so manches)

Formelrechtlich erlischt die be eines fahrzeuges nach einbau von genannten teilen nicht, ( § 19(3) nr. 2

( quelle fkt-sa "licht" II / 96 Pkt.11,5 und beispielhaft AGB K 44523 , ece-r 98 Nr. 00277 sowie ..... ne menge anderer ece nummern....

haben z.b. in meiner firma einige der lkw von halogen auch mit diesen nachrüstteilen auf bi-xenon umgerüstet, sowohl dekra, der deutsche tüv und auch die schwedischen behörden (ist ne schedische firma) erkennen eine umrüstung ohne eintrag in die papiere an.

wer noch mehr info haben will. tel oder pn reicht...
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Mike
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Beitrag von Mike »

Mit einem Diplomaten-Aufkleber am Auto kann man sich so einiges erlauben :D

Ich kenne dein Auto und deine Scheinwerfer/Xenonbrenner und wenn du damit auf der BAB für eine längere Zeit hinter mir wärst, würde ich mich durch die extreme Blendung aber locker belästigt fühlen.

Wenn selbst Händler sich den Gesetzen beugen müssen, frage ich mich wie gerade du sie immer wieder verbiegen willst !?
http://www.xenonkit.de/content/de/Recht ... weise.html

Dein Gesetzestext von 1998 hilft dir dabei sicher nicht . . .


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machtin68
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Beitrag von machtin68 »

erst mal,., lieber mike, lass mal bitte mein cd daraus, das hat hier wohl nix zu suchen...


zweitens, was hab ich geschrieben. aktuelle copy von div. dekra usw. hauspostbriefen.

§ 50 ist schon seit ewigkeiten überarbeitet.
nachfragen bei den herren sachverständigen kostet niox. wenn du willst geb ich dir mal die von meinem dekra-menschen.

da werden se geholfen....
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Mike
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Beitrag von Mike »

Original von machtin68
erst mal,., lieber mike, lass mal bitte mein cd daraus, das hat hier wohl nix zu suchen...


zweitens, was hab ich geschrieben. aktuelle copy von div. dekra usw. hauspostbriefen.

§ 50 ist schon seit ewigkeiten überarbeitet.
nachfragen bei den herren sachverständigen kostet niox. wenn du willst geb ich dir mal die von meinem dekra-menschen.

da werden se geholfen....

Ich habe gar kein Interesse daran mit so einem mobilen Schweißbogen durch die Gegend zu fahren und andere Verkehrsteilnehmer zu blenden, danke ;)
Verantwortungslos nenne ich das . . . wenn sich jemand die Teile in alte BMW Scheinwerfer mit DE-Linsentechnik baut bitte . . . aber in 0815 Streuscheibenscheinwerfer ???
Ne danke . . .


Anbei, die Frage nach der Quelle von Eckoman interessiert natürlich ;)


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Dreamland
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jein

Beitrag von Dreamland »

Also es stimmt aber schon das die BE nur bei Veränderungen am Abgasverhalten und Lärmverhalten erlischt! Also anderer Endtopf der etwas lauter ist= BE erloschen!

Alle anderen Modifikationen führen nur zum erlöschen der BE wenn Sie als eine Gefahr fur die Allgemeintheit eingestuft wird. Und das wird im Einzelfall entschieden! 8)
1998 (EZ 99) Chevrolet Camaro Cabriolet, 3.8 V6 Automatik
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vorne 8,5 x 17 et 35 mit 245/45/17
hinten 9,5 x 17 et 35 mit 285/40/17
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Beitrag von machtin68 »

zitat quelle oben:

Ein Erlöschen der BE i. S. d. § 19 Abs. 2 Nr. 2 StVZO ist somit nur möglich, wenn durch eine Änderung eine abstrakte Gefahrenlage begründet ist. Selbst wenn ein Bauteil, das der Bauartgenehmigung unterliegt (§ 22 a StVZO) durch ein nicht genehmigtes Bauteil ersetzt wird, lässt sich daraus nicht grundsätzlich eine abstrakte Gefahr herleiten.

das heist für alle : austausch der hallogenm gegen bauartgeprüfte xenion - brenner erlischt die be nicht !

reflektor incl. streuscheibe und leuchtmittel (glühlampe oder eben yenonbrenner) sind 2 verschiedene dinge, deshalb 2 verschidene abe oder ce-gutachten.!!!!

zitat:Der §50 Abs. 10 StVZO lautet in der aktuellen Fassung:


Zitat:
--------------------------------------------------------------------------------
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit.........


das betrift fahrzeuge, die im org. zustand mit xenonlicht ausgestattet sind.

also. umbauen mit brennern die ce oder abe geprüft sind, evt. die scheinwerfer etwas tiefer stellen, und gut ist.




wie der zufall es wollte hatte ich heute in hh inder zentrale des tüv nord zu tun ( import schwedischer lkw)

hab dem oder-ptüfer für kfz dort das thema geschildert. und auch dieser nette prüfer sagt:

org. nur mit lwr und sra . umbau wenn nur mit geprüften brennern und gut ist.

ende
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

also lieber Herr Diplomat, wenn Du mir mit Deinem Oberblender entgegen kommst und ich total blind deswegen irgendwo vorfahre ist das für mich schon eine abstrakte Gefahrenlage!

Ich glaube mal dem Mike wenn er hier erzählt das Deine Flutlichanlage saumässig blendet.

Du selber merkst das ja nichtmal, sondern erfreust Dich einer gut ausgeleuchteten Straße.

Man sollte auch mal an die anderen Verkehrsteilnehmer denken!

ich ärger mich tagtäglich über die legalen Xenon Blender, da braucht es nicht noch zweifelhafte und illegale Umbauten in der Richtung.

Zudem bin ich bisher immer davon ausgegangen das der Scheinwerfer eine Zulassung als Gesamtheit hat die dann nicht mehr gegeben ist wenn ich das vorgesehene Leuchtmittel durch ein völlig anderes ersetze.
Ich darf ja auch nicht in einem H4 Scheinwerfer eine H7 Lampe einsetzen (wenn's passen würde)
Beide haben für sich eine Zulassung...
Gruß...
Tom
machtin68
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Beitrag von machtin68 »

hallo olipan. eine bitte auch an dich, lass das mal mit dem diplomaten, es ist mein zweitberuf, nicht mein name oder spitzname.....
mein beruf bringt es nun mal so mit sich, das ich mich jeden tag mit den eu und d-gesetzen beschäftigen muß, und wenn einige hier leider wider besseren wissen was flasches mitteilen, sehe ich es als meine pflicht an, das richtig zu stellen.

danke

es ging hier nicht um die frage des blendens sondern um die legalität.

einzig darum ging es, und nicht mit mir streit anzufangen.....


mein auto blendet niemanden, auch wenn mike das behauptet....
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Polaris
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Beitrag von Polaris »

@machtin68
Noch mal ne Frage! Hast du die Xenon in die Hauptscheinwerfer deiner 3.Gen. eingebaut?
Kann ich mirja gar nicht vorstellen.
Ich habe in meiner 4.Gen anstelle der Nebelscheinwerfer Xenon drin aber mit den Brennern sind das ganz schöne Klopper!
Über ne Antwort würde ich mich freuen! :D
Gruß POLARIS


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oilpan
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Beitrag von oilpan »

lichttest im dez.08 ohne korektur bestanden.....


das weiß Du jetzt schon?
Gruß...
Tom
Polaris
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Beitrag von Polaris »

:D Mit dem Licht kann man in die Zukunft schauen :D
Gruß POLARIS


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machtin68
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Beitrag von machtin68 »

schreibfehler. natürlich lichttest 07.......


hab sogar bi-xenon in den klappscheinwerfern drinn. ist ne enge fummelei gewesen, aber geht. und in den neblern hab ich auch xenon drinn. aber eben nur h3, glaube ich......

bisher hat sich bei mir niemand beschwert, oder mit lichthupe o.ä. gemeckert, das etwas blendet....

gruß
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Mike
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Beitrag von Mike »

Original von machtin68
....
mein auto blendet niemanden, auch wenn mike das behauptet....
lichttest im dez.08 ohne korektur bestanden.....

Klar kannst du den Lichttest bestanden haben, die Scheinwerfer mögen auch richtig eingestellt sein, DOCH die Hell/Dunkel Linie ist bei unseren 0815 Streuscheibenscheinwerfern alles andere als mit dem Lineal gezogen (im Gegensatz zu DE-Linsen).
Soll heißen: Durch die Streuscheibe verirrtes Licht blendet durch die Xenonbrenner noch mehr !
Ich hatte dich in Hamburg auf einem Treffen schon mal hinter mir . . . ich fand es blendete SEHR.

EDIT:
Und, schon alle Unterlagen/Gesetzestexte/Verirrte-Dekra-Unterlagen übermittelt ?


MFG. Mike
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two-lane
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Beitrag von two-lane »

-
Zuletzt geändert von two-lane am 09.09.2013, 11:23, insgesamt 1-mal geändert.
to be deleted too
Loide
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Beitrag von Loide »

Original von machtin68
hallo olipan. eine bitte auch an dich, lass das mal mit dem diplomaten, es ist mein zweitberuf, nicht mein name oder spitzname.....
mein beruf bringt es nun mal so mit sich, das ich mich jeden tag mit den eu und d-gesetzen beschäftigen muß, und wenn einige hier leider wider besseren wissen was flasches mitteilen, sehe ich es als meine pflicht an, das richtig zu stellen.
Also soweit ich mich erinnern kann, hast du mal erzählt du fährst mitm LKW Brot etc aus... Würd mich wundern, wenn man da halber Jurist für sein muss :schock:

Aber viel mehr würd mich interessieren was man als Diplomat von Atlantis für berufliche Aufgaben hat?


@Topic:

Ich denke mal Eckos Post hat alles sachlich auf den Punkt gebracht und ist wohl kaum durch irgend was zu widerlegen!

Etwas einfacher aber genauso überzeugend ist der Punkt von Mike, dass selbst Händler, die sich damit nun mal tag täglich auseinander setzen und damit ihr Geld verdienen, keine Möglichkeit für eine (legale) Eintragung haben!
Ich denke mal wenn ich damit meine Brötchen verdiene, würde ich ALLES dran setzen, sowas durch zu kriegen.

PS: Nur um das noch mal klarzustellen: Eine Eintragung heißt noch lange nicht, dass eine Sache auch wirklich legal ist und das man damit rum fahren darf... Kann mir auch nen Prüfer suchen, der mir für paar Vodkas 375er Reifen aufm TA einträgt, die 10cm überstehen. Nach der ersten Verkehrskontrolle darfste den Wagen vorführen, Eintragung is futsch und Strafe zahlen darfste auch noch. Und der TÜV Mensch der die Eintragung gemacht hat, hat ab dem Tag ein Ei weniger... soviel mal dazu...
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Beitrag von machtin68 »

hallo loide, das du hier mal wieder was postest, ist ja kaum zu glauben.

auch wenns nicht in diesen post gehört, ich habe mal am sa früh als nebenjob für ne großbäckerei lkw gefahren, das ist aber vergangenheit.

was meine konsul-geschichte angeht, so wurde das vor jahren hier schon mal lang und breit diskutiert, das würde hier nur wieder vom stöckchen zum hölzchen führen.
ich erkläre dir das mal in aller ruhe, wenn du lust dazu hast bei unserem nächsten treffen.
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

@Eckoman

Florian, danke für diese fachliche und sachliche Ausführung!
Ich denke mal das damit die Sache voll und ganz aufgeklärt ist....
:respekt:
Gruß...
Tom
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Beitrag von machtin68 »

moin ecko.
email ist beantwortet, pn sagt " box voll".
meine scheinwerfer sind die ganz normalen von hella.
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