Versicherung und Zulassung

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TA350
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Versicherung und Zulassung

Beitrag von TA350 »

Moin,

Ich möchte bzw muß demnächst meinen TA für einen Tag anmelden, damit ich nicht von der Löschung der Fahrzeugdaten beim KBA betroffen bin. Zum Frühling hätte ich das eh gemacht, aber jetzt nunmal eher.
Zwecks Treckerkennzeichen wollten die sich überhaupt nicht einlassen, die anderen europäischen Fahrzeuge mit diesem Kennzeichen hier im Landkreis sind natürlich nicht von denen zugelassen worden und keiner weiß wer das je gemacht haben soll. Nun denn, dann eben einzeilig.

Aber ganz nebenbei will die jetzt aber Unterlagen/Gutachten zum im Brief erwähnten §70 stvzo haben. Dort steht sowas wie ..."ist gem. $70 Stvzo d.S.f.i. in Bremen am 28.10.87*AZ. xxx-xx-xx/x gen.*...
Ein "Gutachten zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung nach §70" verlangt sie jetzt...dort soll aufgelistet sein, welche § im einzelnen eine Ausnahme bekommen.

Desweiteren (!!!) wollen die eine schriftliche Bestätigung, daß die Versicherung Versicherungsschutz gewährt, obwohl der Wagen nicht der stvzo entspricht.

Kann die Zulassung überhaupt eines der beiden verlangen bzw hat einer von Euch ähnliche Erfahrungen machen dürfen?

Übrigens, es gibt doch spezielle Versicherungen für "Oldtimer" die solche Wagen günstig versichern, soweit ein Erstwagen vorhanden ist. Kennt jemand eine solche?


Grüße :)
MC77
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von MC77 »

Hi,

Zwecks Leichtkraftradkennzeichen einfach danach fragen, die Ablehnung schriftlich zu bekommen. Erstens ist das Schreibkram, zweitens ist das anfechtbar. Die resultierende Reaktion ist in 95% aller Fälle ein gestempeltes Leichtkraftradkennzeichen.

Ich habe damals gelernt, dass meine Sondergenehmigung aus Hessen in NRW wertlos war, weil Ländersache. Musste eh eine neue bezahlen. Insofern würde Dir die aus Bremen nur nützen, wenn Du selbst in HB/BHV wohnst.

Ein Gutachten, was genau nicht der StVZO entspricht, brauchst Du in irgendeiner Form. Bei mir stand glaub ich (vielleicht guckt elnitschko mal nach :D ) in den Papieren direkt drin "Maximale Kennzeichengröße ... x ... mm durch Gutachten TÜV Mönchengladbach". Ich hatte jedenfalls kein Gutachten selbst vorliegen. Wenn Du keinen entsprechenden Eintrag in Deinen Bestandspapieren hast (zum Beispiel weil der Wagen auch ohne Gutachten kleine Kennzeichen hatte oder große Zweizeilige die man auch ohne bekommt), dann musst Du das beibringen.
§70 StVZO sagt nur aus, dass Du eine Genehmigung bekommst, ein Fahrzeug zuzulassen, das am Zulassungstag nicht der StVZO entspricht. Wenn Du einen LKW mit Euro5- oder EEV-Abgasnorm bei einem Händler neu kaufst, der sich da seit fast einem Jahr die Reifen platt steht, bekommst Du ein Gutachten gleich dazu (seit 1. Januar 2014 ist Euro6 Vorschrift - ETS2 zocken bildet...) Aber es muss drin stehen, ob das Kennzeichenfeld an Deinem TA zu klein ist, um ein reguläres PKW-Kennzeichen anzubringen oder der LKW aus dem Beispiel die für Erstzulassungen vorgeschriebenen Abgaswerte nicht packt. Woher soll die Zulassungsstelle denn sonst wissen, welcher der hunderte Paragraphen nicht erfüllt ist und was sie demnach ausnahmegenehmigen muss?

Zur Zulassung wird an sich der Nachweis über die Verkehrstüchtigkeit (TÜV-Bericht ohne oder mit leichten Mängeln, Vollabnahme, EU-Konformitätserklärung bei Neuwagen) und ein Versicherungsnachweis gebraucht. Ich finde es schon erstaunlich, dass Du überhaupt ohne zulassen kannst. Aber wenn sie diesen Nachweis von der Versicherung haben wollen, dann ist das wohl ihr gutes Recht. Immerhin kommst Du mit für die Zulassung unzureichenden Unterlagen. Ob die Versicherung den Schrieb aber ausspuckt, ist eine spannende Frage.
Wenn nicht, musst Du vielleicht klären, ob das Amt mit einer Ruheversicherung zufrieden ist. Die versichert je nach Umfang Haftpflichtschäden, die Dein Fahrzeug nicht angemeldet verursacht (zum Beispiel weil Du die Batterie anklemmst und es plötzlich durch einen Kabelbrand zusammen mit je einem Auto links und rechts abfackelt den Schaden an den beiden Nachbarautos) oder eben auch Kaskoschäden am eigenen abgemeldeten Fahrzeug (beim genannten Brand also dein eigenes Fahrzeug), dann wird sie teurer.

Ich hatte meinen über Oldie Car Cover (dahinter stecken Provinzial-Versicherung und Sparkassenversicherung) laufen. Es gibt hunderte Oldtimer-Versicherungen, aber bei Youngtimern wird es schon deutlich dünner. OCC versichert sogar bis hin zu Neuwagen, wenn man glaubhaft machen kann, dass es sich um ein Liebhaberfahrzeug und zukünftigen Klassiker handelt. Einen aktuellen Marktüberblick dürftest Du aus aktuellem Anlass (Versicherungswechselfrist Ende November) bestimmt in der aktuellen oder kommenden Oldtimer Markt finden.

Viele Grüße
Mirko
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TA350
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von TA350 »

Danke Mirko für deine ausführliche Antwort,


es ist ja so daß ich den Wagen ja mitterweile seit 11 Jahren und damit auch schon einige male angemeldet habe. Wie kann es dann sein, daß die gleiche Zulassung plötzlich Dinge sehe will die sie vorher nicht interessiert hat. Ich bin nur zwecks Gespräch Treckerkennzeichen zur Amtsleiterin gegangen und die guckt sich den Brief durch und meinte dann nebenbei ich brauch dann noch dies oder das. Diese Willkür regt mich auf.

Tüv brauche ich natürlich, sollte kein Mißverständis aufkommen und eine solche Versicherung für Youngtimer sollte mir das auch bestätigen können mit Schutz ohne Stvzo. Hoffe ich.
Habe ich eben gefunden.


Dieses Gutachten hatte ich bisher nie gebraucht, ich werde heute mal beim Tüv fragen ob sie sowas pauschal ausstellen können.
Das original Gutachten von 87 als Kopie hätte ihr ja sogar gereicht, vllt hat jemand von Euch eine Vorlage die ich dann ggf. anpassen kann?!


Übrigens im Vette Forum regeln die das mit den kleinen Kennzeichen ein wenig anderes. Entweder über das Regierungspräsidium oder eben mit einem ungestempeltem Kennzeichen fahren.
MC77
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von MC77 »

Nur dass wir nicht aneinander vorbei reden: Einen Tag anmelden zu müssen bedingt nach meinem schmalen Verständnis, dass Du den Hobel seit 7 Jahren nicht mehr angemeldet hast. Denn dann erst löscht das KBA die Fahrzeugdaten. Also solltest Du keinen TÜV mehr haben und bist somit nicht zulassungsfähig.

Schlafende Hunde wecken ist immer gefährlich. Es ist auch in den letzten Jahren einiges strenger geworden. Beim TÜV genauso wie bei den Ämtern. Es wurde zu viel Mist gebaut, gerade auf dem Land. Ich komme gebürtig aus dem tiefsten und dunkelsten Sauerland - uiuiui, da passierten früher merkwürdige Dinge. Kann also durchaus sein, dass man heute auf Dokumente Wert legt, die früher egal waren.
Aber auf dem Amt haben sie "keine Ahnung", müssen sie auch nicht haben. Dazu gibt es ja vereidigte Sachverständige als ihren technischen Arm und auf deren Gutachten müssen sie sich verlassen. Wenn Du es bisher nicht brauchtest, freu Dir ein Loch in den Allerwertesten, dass es so lange ohne ging. Aber das Gutachten war schon als ich meinen 2005 angemeldet habe nötig.

Letzte Instanz bei der Anmeldung ist und bleibt das Amt. Selbst wenn Du den Eintrag Kennzeichengröße hast - meint der Amtsleiter, dass das nicht nötig ist, kriegst Du keins abgestempelt. Vorne meistens noch schwerer als hinten. Zur Not auf schriftlicher Ablehnung mit Begründung bestehen, das eine oder andere geht dann plötzlich doch (aber trotzdem nicht alles und schlimmstenfalls musst Du die Ablehnung auch noch schriftlich anfordern.

Wenn Du ernstlich fahren willst, dann brauchst Du TÜV und die Plakette bekommst Du nur, wenn Dein ganzes Auto mit allen seinen Einzelteilen die folgenden Sachen erfüllt:
- entspricht der StVZO
- hat eine E-Nummer als allgemeine Betriebserlaubnis in der EU
- wurde durch einen Sachverständigen (also den TÜV-Mann) geprüft und per Gutachten bestätigt, dass das Teil verkehrssicher und zulassungsfähig ist (zum Beispiel ein Sportlenkrad oder Chromfelgen aus den USA). Dazu braucht er Unterlagen des Herstellers, Materialgutachten oder so was, der TÜV hat für die "üblichen Verdächtigen" seine Datenbank
- es wurde eine In-Etwa-Wirkung festgestellt. Zum Beispiel müssten eigentlich auch die Rückleuchten einen E-Stempel haben. Haben sie natürlich nicht und anders als für einen grau importieren VW Passat kannst Du auch keine passenden kaufen. Also guckt der Prüfer "leuchtet rot, blinkt gelb, Rückfahrscheinwerfer weiß" und bestätigt dann diese In-Etwa-Wirkung

Wäre ich Versicherung würde ich mich da auf keine Experimente einlassen. Wenn es knallt (am "besten" mit einem von Schülern voll besetzten Doppeldecker-Reisebus) und es lag an einem weder StVZO konformen noch vom Gutachter geprüften und damit zulassungsfähig erklärten Teil, gibt es eine kleine Rauchwolke in der Versicherung. Dann möchte ich nicht derjenige sein, der diesen Schrieb unterzeichnet hat. An Deiner Stelle würde ich auch nicht mit so was herumfahren wollen. Wenn Zulassung, dann alles mit Segen des TÜV und den entsprechenden Gutachten. So ein Schreiben schreit ja schon fast nach vorsätzlicher Missachtung der StVZO.
Und wie soll das aussehen? Die Versicherung hat genauso wenig Ahnung wie das Amt und muss sich darauf verlassen, dass nur eine Zulassung bekommt, was ein Sachverständiger als verkehrssicher durchgewinkt hat. Ein Trans Am, an dem Du die aufgeklebten Euro-Reflektoren mit Mindestabmessungen von der Stoßstange abgepiddelt hast, entspricht genauso wenig der StVZO wie das vor 10 Jahren auf den Hannover Street Nats gezeigte Showcar mit auf maximal 20 cm herunter gechopptem Dach, untertassengroßem Lenkrad aus massivem Marmor und verchromten Reißzähnen im Kühlergrill. Aber von der tatsächlichen Verkehrssicherheit sind Welten dazwischen.

Nicht gestempeltes Kennzeichen ist je nach dem wie gut der letzte Kaffee des Polizisten war, der Dich raus zieht, eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat. Wenn Du das gestempelte im Handschuhfach hast, liegt Vorsatz vor und es ist auch beim besten Arabica-Kaffee auf dem teuersten Vollautomaten gebrüht garantiert eine Straftat. Die Ausnahmegenehmigung erlässt von der Zuständigkeit nach meiner Erinnerung immer das RP. Die Zulassungsstellenleiter sind im Normalfall vom Regierungspräsidium dazu bevollmächtigt, damit man nicht wegen jedem Auto mit §70 StVZO zum RP juckeln darf. In ländlichen Gegenden kann das mal eine kleine Weltreise sein.
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gta_micha
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von gta_micha »

vieleicht hilft dir das bezüglich der kennzeichen
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Old-Chevi
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von Old-Chevi »

Also ich weiß nicht wie es dort im Norden gehändelt wird, hier im Süden ist solch eine Eintragung inzwischen nutzlos !

Denn die ganzen internen Regelungen und Anweisungen sind bei den Zulassungsstellen verschärft worden,
(ist ja inzwischen allgem. bekannt)
und mir wurde persönlich vor Ort gesagt > " hat keine relevanz mehr solch eine Eintragung ".
Habe ja auch bei jedem neukauf oder wechsel dieses Problem, und hier wird so argumentiert das im Bereich Beleuchtung und
Kennzeichen umbaukosten bis zu 2.000,- inzwischen zumutbar sind, und ne schriftliche Begründung der Ablehnung oder
gar deswegen Klagen nützt alles nix mehr.

Aber speziell in meinem letzten Kennzeichen Drama, hab ich auf Dumm getan und mir alles erklären lassen,
das große Kradkennzeichen passt beim Crown zwar in der breite in die vertiefung aber eben in der höhe nicht
da fehlen (zum heulen) 3,5 cm.
Gut, das Amt sagte kleiner auf keinen Fall, gut Knicken darf ich auch nicht, So wat soll ich nu machen (meine Frage) ?
Amt > müssen Sie Umbauen, Ausschnitt vergrößern > bis zu 2.000 vertretbar "wenn man sich solch Exoten kauft"
Ich > geht nicht der Bumper hat als Stoß/ Prallfänger eine definierte Funktion für den Tüv <
Amt > kein problem, schrauben Sie das Kennzeiche darunter auf den Bumper <
Ich > ja ist ja auch wieder nicht Tüv konform wegen fehlender Kennzeichenleuchten <
Amt > kein problem, in dem fall würden wir Ihnen ein selbstleuchtendes Kennzeichen genehmigen = keine Beleuchtung erforderlich <

So und jetzt kommt Ihr, was soll man darauf Antworten ??
Ich hab es gelassen, und hab am Kadkennzeichen geschnibbelt, gebogen, gegnickt bis es halbwegs verträglich aussah.
O. C.

(Es muß ein Ami sein, bis zur Holzkiste)
:D Lebe Fürstlich sonst tun's die Erben :
TA350
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von TA350 »

Moin.

@Mirko
Ja natürlich benötige ich Tüv - auch für einen Tag Zulassung. Meiner ist seit 08 abgelaufen und besorge mir jetzt zeitnah neuen. Laut Recherchen löschen die Daten nach sieben Jahren, die Zulassung meinte aus Erfahrungen, daß sowas meist acht Jahre dauert. Spielt für mich keine Rolle, ich erledige das dieses Jahr und gut ist.

Scheinbar hat sich bei den Zulassungen schon einiges getan, möglichweise sind die dort auch strenger und hinterfragen mehr als früher.
Umso mehr sollten die Versicherungen auch schon Anfragen bekommen haben, zwecks Versicherungsschutz für solche Fahrzeuge. Aber das werde ich sehen sobald ich die ersten Vereine kontaktiere.


@gta_micha
Ja danke, sowas sollte helfen. Hast du dieses Gutachten auch "nachträglich" machen lassen? Wie lief das ab, bist du einfach zur Dekra gefahren und die stellen sowas aus?
Was ist mir roten Blinkern oder Rückleuchten ohne E Prüfzeichen? Dachte die benötigen auch eine Ausnahme!?

@Old
Umbauten bis 2k ist aber echt heftig. Ich habe zeitweise den Wagen auch im LK LÖ und KN angemeldet gehabt, ohne mit solchen Problemen bzw überhaupt Problemen bei der Anmeldung.
Bei meinen letzten Kurzzeitkennzeichen habe ich mir auch normale Kuchenbleche geholt und dann in der Mitte leicht angebogen. Nicht wirklich schön, aber letztlich wohl die beste Lösung.
Einzeilig mit 1x Buchstabe + Zahl bekomme ich dort auch nur nach Vorführung, nicht mal Fotos reichen denen
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gta_micha
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von gta_micha »

also die rote beleuchtung ist glaub ich eingetragen muss ich mal gucken und denn ein foto einstellen...

also ich habe es mir ganz einfach gemacht habe vorne ja auch das ganz kleine dran...

EDIT by Admin: Soetwas lassen wir mal in einem öffentlichen Forum sein...der Text hier wurde deshalb entfernt...! :eek2: :roll:

wurde diesbezügleich noch nie angesprochen auch die rote beleuchtung interessiert hier im norden keine sau...
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von TA350 »

Einmal kurz zugelassen hat geklappt!
Und das ohne mit dem oben erwähnten Papier-Gerödel. In diesem Landkreis gibt es mehrere Zulassungsstellen und habe einfach eine andere probiert und ZACK erledigt!

Kein Gutachten - keinen Bescheinigungen der Versicherung und kein Problem mit der alten (kleinen) Nummer :)

Im übrigen bezahlt man Steuern immer für mindestens einen Monat, ein einzelner Tag geht wohl leider nicht.

Desweiteren habe ich mich auch für die OCC als Versicherung entschieden, mit VK ~300 p.a ist wie ich finde okay.
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Patrick Freitag
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von Patrick Freitag »

Wegen der Umbaumaßnahmen bezüglich des Kennzeichens stellt sich mir allerdings die Frage, wie sich ein solcher Umbau bei unseren Firebirds/Camaros gestalten soll ? Das Kennzeichen mittels eines speziellen Halters weiter unten anzubringen, würde nicht den gesetzlichen Vorschriften über die Höhe der Anbringung entsprechen. Andere Stoßstangen - mit enstsprechnd europäischer Aussparung - gibt es auch nicht. Die Aussparung in der vorhandenen Stoßstange zu verbreitern würde die Stabilität und somit den Unfallschutz negativ beeinträchtigen, was zum Erlöschen führen würde (sog. Gefährdungsvariante). Ich frage mich also ernsthaft, wie ein solcher Umbau gesetzeskonform geschehen sollte ?

Und ich frage mich, warum das Bundesverkehrsministerium noch vor ein paar Jahren gerade die kurzen Kennzeichen extra für Ami-Importe etc. reservieren wollte und die kurzen Kennzeichen offiziell nicht mehr an andere Fahrzeuge verausgabt werden sollten - auch wenn diese Regelung aufgrund der Beschwerden wieder kassiert wurde.


Bezüglich der Versicherung ist es meines Erachtens nicht rechtens, dass die Zulassungsstelle eine konkrete Bestätigung der Versicherung zur Voraussetzung macht. Gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz ist lediglich "eine Haftpflichtversicherung" Pflicht. Wenn also eine simple Bescheinigung der Versicherung vorliegt, dass Versicherungsschutz von ihr gewährleistet ist (früher sog. Doppelkarte/Deckungskarte bzw. heute eVB), dann liegen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Zulassungsverfahren vor.


P.
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Re: Versicherung und Zulassung

Beitrag von TA350 »

Mittlerweile ist er auch regulär zugelassen, wieder die kleine Zweigstelle des Kreises und wieder ohne Probleme.

Mal so als kleiner Tipp im Falle.

Hier in der Gegend fahren auch etliche Fahrzeuge mit kurzen Kombinationen herum, in deren Aussparungen aber auch ganz normale Größen passen könnten.
Da geht es nur darum das der eine den anderen kennt, die Notwenigkeit spielt keine Rolle.

Die Zulassung die mir die ganzen Auflagen zumuten wollte hatte erst kurz vorher wieder neu eröffnet. Die neue Dienststellenleitung hat ihren Fähigkeiten meines Erachtens überschätzt und wollte wohl zeigen wie toll sie Bescheid weiß über alles. Auf welchen gesetzlichen Grundlagen das basiert konnte man mir auf die Schnelle ja auch nicht mitteilen.
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