Gutachten und Eintragungen

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s.pessler
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Gutachten und Eintragungen

Beitrag von s.pessler »

Ich hätte hier mal einen Vorschlag für ein offenes Kapitel, hoffe ich bin damit hier trotzdem richtig.

Bei einer Abnahme eines Anbauteils durch TüV oder DEKRA bekommt man ja ein Schreiben ausgehändigt, welches besagt dass das AnbauteilXYZ am FahrzeugXYZ in Ordnung geht.
Einfacher geht das ganze natürlich mit ABE oder Teilegutachten.
Problematisch wird es, wenn man versucht ein solches für zB ein Gebrauchtteil zu bekommen oder für ein aus USA importiertes.

Vorschlag: Wer ein Gutachten, eine ABE, eine Sondereintragung (vorzugsweise noch VOR Eintragung in die Fzg-Papiere) für weiss der Geier was hat, scannt das Ding in vernünftiger Auflösung und posted es hier.
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EDIT:
Auf die Frage eines anderen Mitglieds hier folgende Ergänzung:
Naja, den geneigten Prüfer muss man sich klar selbst suchen, aber besser als komplett ohne dazustehen ist es m. E. nach allemal.
Und bevor ich zu Hotwheels gehe, wo mich die Eintragung viel Geld kostet - echt viel - fahr ich lieber erst alle Prüfstellen ab und versuch mein Glück.
Wenn man nen guten Prüfer hat, hilft es viel, sich VOR dem Kauf des zu prüfenden Gegenstandes erst mal mit dem zu unterhalten, was er denn für die Prüfung will (Gutachten etc), da könnte dann so ne Sammlung durchaus helfen.
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MfG,
Sebastian


Gratis-upload für Bilder geht z.B. über www.imageshack.us

Ich fang mal an mit einem "Cragargutachten":
Bild

Gruss,
Sebastian
Bazzu
Beiträge: 56
Registriert: 25.10.2007, 07:54

Beitrag von Bazzu »

Also ich hab die Felgen bei mir dran und die sind nicht eingetragen.

Wie muss ich das Gutachten da Verstehn, ist das eine ABE oder ein Materialgutachten?

Gilt das überhaupt in Deutschland? Das gutachten wurde ja in den USA erstellt.

Kann ich das Gutachten dem Dekra Typen zeigen und er gibt mir einfach das ok? (ohne eventuell mein fahrwerk noch zu begutachten xD)

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Die weitere Frage ist, ich werde diese Woche das Auto anmelden und es von meinem Spezl aus Freising zu mir in die Garage nach München "überführen", wärend dessen bin ich da mit uneingetragenen Felgen sowie Reifen (235/255), Schrothgurte die nicht eingetragen sind und ein Fahrwerk welches ebenfalls nicht eingetragen ist unterwegs, wie kann ich das anstellen ohne mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?



Ich möchte das auto auch erstmal einmal herrichten bevor ich die Sachen eintragen lasse, könnte es gehn bei der DEKRA einen Termin auszumachen und diesen dann erstmal nicht warnehmen, damit ich die sicherheit hab wenn ich auf der strecke angehalten werde die ausrede benutze "ich hab genau deswegen einen termin bei der DEKRA" welcher sich ja dann auch bewahrheitet wenn die polizei dorten anruft.

und wenn ich da nicht aufkreuze aufgrund von "persöhnlichen sachen den termin nicht warnehmen konnte"???

Danke
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

es handlet sich bei dem gezeigten Blatt lediglich um ein Traglastgutachten.....
Der TÜV in Schwelm hatte das damals sogar selber im Archiv.

Aufgrund dieses Blattes muß Dir das niemand eintragen.... es fehlt unter anderem die Angabe der möglichen Reifen auf dieser Felge usw.

Übrigens ist hier kein Diskussionsbereich....
Gruß...
Tom
Pimpmaster
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Beitrag von Pimpmaster »

Hi
Hat jemand von euch irgendein Achsfestigkeitsgutachten
bzw eine Unbedenklichkeitserklärung?
Da ich bei mir hinten ne ET -8mm fahre hat mir der Prüfer das als Auflage in den Bericht geschrieben. Muß das nur nochmal zeigen dann ist alles i.o.
Mfg
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WarLord
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Beitrag von WarLord »

gabs da nicht mal so einen bereich im forum wo so gutachten gesammelt waren?

1992 / V6 3.1l / Targa / Automatik
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oilpan
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Beitrag von oilpan »

Gruß...
Tom
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